Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Katalogtat, Anordnung, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Anfangsverdacht, Untersuchungshaft, Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, Rechtsmittelverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anordnung einer Telefonüberwachung; Verwertbarkeit der Ergebnisse der Fahrzeug-Innenraumüberwachung ; Prüfung der Verhältnismäßigkeit weiterer Untersuchungshaft außerhalb des Verfahrens nach §§ 121, 122 Strafprozessordnung (StPO); Verzögerung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a § 121 § 122
Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Katalogtat, Anordnung, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Anfangsverdacht, Untersuchungshaft, Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, Rechtsmittelverfahren
Verfahrensgang
- AG Bad Oeynhausen, 31.10.2001 - 5 Gs 650/01
- AG Herford, 05.04.2002 - 3 Ls 36 Js 665/01
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwertet werden, und zwar insbesondere dann nicht, wenn es an einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme gefehlt hat (BGHSt 41, S. 30, 31 m.w.N.).a) Bei der Prüfung, ob ein auf bestimmte Tatsachen gestützter Tatverdacht gegeben ist und der Subsidiaritätsgrundsatz nicht entgegensteht, hat der eine Telefonüberwachung Anordnende einen Beurteilungsspielraum mit der Folge, dass die Nachprüfung durch den Tatrichter und das Revisionsgericht, ob die Ergebnisse der Telefonüberwachung verwertbar sind, auf den Maßstab der Vertretbarkeit beschränkt ist (BGHSt 41, 30, 34).
Anderenfalls ist im Verfahren vor dem Tatrichter wie auch im Revisionsverfahren von der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme und damit von der Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auszugehen (BGHST 41, 30, 34).
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03
Schließlich kommt ein Verwertungsverbot auch dann in Betracht, wenn - wofür hier allerdings keine genügenden Anhaltspunkte bestehen - durch die Kumulation verschiedener Überwachungsmaßnahmen die "Totalüberwachung" einer Person erreicht wird, die gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG) und gegen Artikel 8 EMRK verstoßen könnte (BGH, Urteil vom 24.01.2001 - 3 StR 324/00 - lexetius.com/2002/12/454). - BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03
Diese Ermittlungsergebnisse, die dem die Telefonüberwachung anordnenden Ermittlungsrichter auch sämtlich zur Kenntnis gebracht worden waren, rechtfertigen nach Maßgabe kriminalistischer Erfahrung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Strafverteidiger 1991, 290) den Verdacht unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, nämlich mit Kokain, in nicht geringer Menge durch den Angeklagten.
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 20/03
Haftbeschwerde, Verzögerung im Berufungsverfahren, Ladung eines ausländischen …
Insoweit wird auf die Gründe des in der Anlage beigefügten Senatsbeschlusses vom heutigen Tage (3 Ws 10/03) gegen J.M. S. 6 - 11 Bezug genommen.